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   OLG Karlsruhe, 13.01.1988 - 6 U 202/86   

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https://dejure.org/1988,4170
OLG Karlsruhe, 13.01.1988 - 6 U 202/86 (https://dejure.org/1988,4170)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.01.1988 - 6 U 202/86 (https://dejure.org/1988,4170)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Januar 1988 - 6 U 202/86 (https://dejure.org/1988,4170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sitenwidrigkeit eines Verlöbnisses bei bestehender Ehe; Unbeachtlichkeit der Überzeugung von Scheidung der Ehe; Bestehen von Vertrauensschutz; Widerruf einer Schenkung; Rechtsverteidigung als grober Undank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3023
  • NJW-RR 1989, 10 (Ls.)
  • FamRZ 1989, 866
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.11.1942 - IV 92/42

    1. Gilt der Grundsatz ausnahmslos, daß das Eheversprechen einer verheirateten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.01.1988 - 6 U 202/86
    Der Senat sieht keinen Anlaß, bei der Beurteilung der Rechtswirksamkeit eines Verlöbnisses danach zu unterscheiden, ob im Zeitpunkt des Versprechens dem verheirateten Partner ein Scheidungsgrund zustand und/oder er einen Scheidungsantrag eingereicht hatte (vgl. hierzu RGZ 170, 72, 76).
  • OVG Sachsen, 04.12.2023 - 3 B 216/23

    Kein Anspruch auf Duldung bei "Verlöbnis" während bestehender Ehe; Aufnahme einer

    Dabei ist es auch unerheblich, ob sich einer oder beide "Verlobten" des Sittenverstoßes bewusst waren (OLG Karlsruhe, Urt. v. 13. Januar 1988 - 6 U 202/86 -, juris Rn. 65).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 24 U 133/06

    Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts bei Verzögerung eines

    Wegen der noch nicht aufgelösten früheren Ehe der Zedentin war nicht nur eine Eheschließung mit ihr verboten (§ 1306 BGB), sondern auch ein Verlöbnis mit ihr (§ 1297 Abs. 1 BGB) wäre sittenwidrig und nichtig gewesen, § 138 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1988, 3023; BayObLG NJW 1983, 831).
  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93

    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der

    Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 13.01.1988 (NJW 1988, 3023, 3024), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, kann das einfache Bestreiten von Zahlungen während der prozessualen Auseinandersetzung jedoch nicht als grobe Verfehlung i.S.v. § 530 BGB betrachtet werden.
  • OLG Köln, 22.10.2012 - 19 U 97/12

    Abweisung der Klage auf Rückforderung eines Betrages mangels Zweckverfehlung

    Zutreffend weist das Landgericht allerdings darauf hin, dass es der Beklagten unbenommen bleiben muss, ihre Rechte mit allem Nachdruck zu verteidigen und durchzusetzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.01.1988 - 6 U 202/86, NJW 1988, 3023, 3024).
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